Gutachtenerstellung vom öffentlich bestellten Sachverständigen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk (HWK) sowie als TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und -sanierung biete ich Ihnen fachlich fundierte und unabhängige Gutachten in folgenden Bereichen an:
Leistungen im Überblick:
🔹 Privatgutachten
Für Eigentümer, Mieter, Käufer oder Bauherren, zur Klärung von Baumängeln, Schadensfällen oder zur Vorbereitung rechtlicher Schritte.
🔹 Schiedsgutachten
Als neutrale Grundlage zur außergerichtlichen Einigung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Parteien.
🔹 Gerichtsgutachten
Auftrag durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften zur objektiven Bewertung technischer Sachverhalte.
🔹 Versicherungsgutachten
Beurteilung von Schadensursachen und -umfang, z. B. bei Feuchte- oder Schimmelschäden.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat seine besondere Fachkunde und persönliche Eignung in einem aufwändigen Prüfverfahren nachgewiesen. Diese Bestellung wird durch eine neutrale, öffentlich-rechtliche Institution wie z. B. eine Handwerkskammer vorgenommen.
Der Sachverständige verpflichtet sich durch Eid, seine Arbeit unabhängig, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Gerichte sind in der Regel angehalten, bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige zu beauftragen – ein klarer Qualitätsnachweis.
Das erkennen Sie an:
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einer offiziellen Bestellungsurkunde
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dem Rundstempel mit Angabe des Fachgebiets
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einem gültigen Sachverständigenausweis
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dem Hinweis auf die öffentliche Bestellung auf Gutachten und Geschäftspapieren
Was macht ein Sachverständiger bzw. Gutachter?
Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Fachperson mit umfassender Erfahrung und besonderem Wissen auf einem klar definierten Spezialgebiet. Er erstellt Gutachten, gibt fachliche Einschätzungen ab und kann auch beratend oder prüfend tätig werden.
Im Sprachgebrauch wird oft zwischen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ nicht unterschieden: Im Kern geht es aber immer um objektive, nachvollziehbare und fachlich belastbare Bewertungen.
Wichtig zu wissen:
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt, daher ist besondere Vorsicht geboten: Nur wer nachweislich über fundierte Fachkenntnisse und eine entsprechende Ausbildung verfügt, sollte sich als Sachverständiger bezeichnen. Das wurde u. a. durch ein Urteil des OLG München bestätigt.
Vertrauen Sie auf geprüfte Kompetenz
Mit meiner öffentlichen Bestellung und TÜV-Zertifizierung haben Sie die Gewissheit, dass Sie mit einem qualifizierten und neutralen Sachverständigen zusammenarbeiten. Ob für private Anliegen, rechtliche Auseinandersetzungen oder versicherungsrelevante Fälle – ich stehe Ihnen mit Fachwissen und Sorgfalt zur Seite.